Gegen Sie ist ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet worden? Nach dem ersten Schreck gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und zu schweigen. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und geben keinerlei Angaben zu dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt den Ermittlungsbehörden gegenüber ab. Sprechen Sie auch nicht im Freundeskreis über die Vorwürfe, sondern kontaktieren Sie schnellstmöglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt wird Ihnen im Rahmen einer Erstberatung den genauen Ablauf eines Ermittlungsverfahrens erläutern. Zunächst wird er bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft Akteneinsicht anfordern. Anschließend wird mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprochen und eine Verteidigungsstrategie entwickelt.

Dazu gibt der Rechtsanwalt eine Stellungnahme für Sie ab oder macht keine Angaben zu dem Tatvorwurf, wenn dies erfolgversprechender erscheint. Ziel ist es eine Verfahrenseinstellung herbeizuführen, ohne dass es zu einer Anklage vor Gericht kommt. In etlichen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren durch Mitwirkung eines Strafverteidigers möglich.

Es empfiehlt sich stets frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen und nicht erst bis zur Anklage zu warten. Zögern Sie nicht und lassen sich umgehend von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten.

Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf! Ich entwickele für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie.