Strafrecht: Warum man als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren zunächst ohne
anwaltlichen Rat schweigen sollte!
Gegen Sie ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet worden?
Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und geben keinerlei Angaben zu dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt den Ermittlungsbehörden gegenüber ab. Sprechen Sie auch nicht im Freundeskreis über die Vorwürfe, sondern kontaktieren Sie schnellstmöglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Der Rechtsanwalt wird Ihnen im Rahmen einer Erstberatung den genauen Ablauf eines Ermittlungsverfahrens erläutern. Zunächst wird er bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft Akteneinsicht anfordern. Anschließend wird mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprochen und eine Verteidigungsstrategie entwickelt.
Dazu gibt der Rechtsanwalt eine Stellungnahme für Sie ab oder macht keine Angaben zu dem Tatvorwurf, wenn dies erfolgversprechender erscheint. Ziel ist es eine Verfahrenseinstellung herbeizuführen, ohne dass es zu einer Anklage vor Gericht kommt. In etlichen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren durch Mitwirkung eines Strafverteidigers möglich.
Haben Sie Fragen zu diesem Rechtstipp oder werden Sie einer Straftat beschuldigt? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit mir auf!