Strafrecht – Es klingt fast unglaublich, doch kürzlich wurde die beliebte Sprachassistentin Alexa als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet. Doch ist das ohne weiteres rechtlich zulässig?

Seit 2011 besteht die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für aus der Haft entlassene Straftäter, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass erneut Straftaten begangen werden. Diese können dann mit einer elektronischer Fußfessel ausgestattet werden, so dass mithilfe eines Satellitensignals diese jederzeit geortet werden können.

Dagegen hatten zwei ehemalige Inhaftierte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ist verfassungsgemäß.

Zwar liege dabei ein tiefgreifender Grundrechtseingriff – insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht – vor. Dieser Grundrechtseingriff sei jedoch gerechtfertigt aufgrund anderer zu schützender Rechtsgüter. Dabei geht es nämlich um den Schutz vor Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

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