Familienrecht – Konflikte zwischen Ex- und neuen Partnern können vermieden werden, wenn man die Rechtslage kennt.
Was versteht man unter einer Patchworkfamilie?
Sog. Patchwork Familien gibt es hier zu Lande sehr häufig. Von einer Patchworkfamilie spricht man dann, wenn einer oder beide Partner Kinder aus vorherigen Beziehungen in die neue Beziehung mitbringen. Nicht selten sind in dieser neuen Konstellation Konflikte vorprogrammiert.
Sorgerecht
Zunächst kommt es darauf an, wer das Sorgerecht hat. Haben beide Elternteile trotz Trennung das gemeinsame Sorgerecht, was in der Regel der Fall ist, wird auch die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam ausgeübt. Daran ändert auch eine erneute Hochzeit nichts. Wichtige Entscheidungen, wie Schulanmeldung oder medizinische Eingriffe müssen von beiden Eltern trotz Trennung gemeinsam getroffen werden.
Für Alltagsangelegenheiten, können beide sorgeberechtigten Eltern den jeweils neuen Lebenspartner mit sog. Alltagsvollmachten ausstatten.
Alltagsdinge, wie Schlafenszeiten, Fernsehkonsum, Treffen mit Freunden, entscheidet allerdings derjenige, bei dem das Kind lebt.
Kann zwischen den Eltern mit der gemeinsamen elterlichen Sorge keine Einigung erzielt werden, muss das Familiengericht in Anspruch genommen werden. Dann können beispielsweise Teilbereiche der elterlichen Sorge auf eines der Elternteile übertragen werden.
Was dürfen neue Partner ?
Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge und heiratet erneut, darf auch der neue Ehegatte bestimmte Alltagsentscheidungen treffen. Ist das sorgeberechtigte Elternteil oder das leibliche Elternteil nicht erreichbar, darf das Stiefelternteil auch im Notfall weitreichende Entscheidungen treffen, etwa wenn es um die Einwilligung zu einer Operation geht. Das leibliche nichtsorgeberechtigte Elternteil hat jedoch einen Auskunftsanspruch.
Umgangsrecht
Leibliche Eltern, bei denen das Kind nicht lebt, haben das Recht und die Pflicht zum Umgang. Aber auch Ex-Partner oder Stiefeltern kann ein Umgang eingeräumt werden, sofern sie in der Vergangenheit Verantwortung für das Kind getragen haben und eine enge Bindung zum Kind vorliegt.
Unterhalt
Grundsätzlich sind beide Elternteile zum Kindesunterhalt verpflichtet, auch wenn das Stiefelternteil vermögend ist. Der Anspruch entfällt erst, wenn ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist Zahlungen zu leisten.
Gegenüber dem Stiefelternteil hat ein Kind keinen Unterhaltsanspruch.
Fazit
Das gemeinsame Leben in Patchworkfamilien erfordert klare Regeln. Im Interesse des Kindes sollten Eltern trotz Trennung ein Team bilden. Bestehen Konflikte oder rechtliche Unsicherheiten, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Inanspruchnahme, damit Probleme rechtzeitig gelöst werden können.
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