Kosten & Rechtsprodukte.
Allgemeine Informationen zu den Kosten
Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird es für den Ratsuchenden schnell unübersichtlich, welche Kosten auf ihn zukommen. Mir ist Kostentransparenz besonders wichtig. Deswegen kläre ich Sie vorab über die anfallenden Kosten auf. Eine Ersteinschätzung über die Gebühren ist kostenlos.
Daneben biete ich Ihnen Rechtsprodukte zum Festpreis an. Durch Vergütungsvereinbarungen können wir auch individuell die passende Lösung für Sie finden.
In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Kosten meiner Beauftragung übernimmt. Gerne prüfe ich für Sie, ob Prozesskostenhilfe oder eine Pflichtverteidigerbeiordnung beantragt werden kann.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich kostenfrei für Sie, ob diese eintritt.
Haben Sie noch Fragen? Gerne bespreche ich mit Ihnen individuell die Vergütung.
Zahlungsmöglichkeiten
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![]() | Hinweis zum Thema Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann direkt mit dieser abgerechnet werden. Teilen Sie mir dazu bitte bei Ihrer Terminbuchung den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Ich werde daraufhin dort eine Deckungsanfrage stellen. |