Kosten & Rechtsprodukte.

Allgemeine Informationen zu den Kosten

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird es für den Ratsuchenden schnell unübersichtlich, welche Kosten auf ihn zukommen. Mir ist Kostentransparenz besonders wichtig. Deswegen kläre ich Sie vorab über die anfallenden Kosten auf. Eine Ersteinschätzung über die Gebühren ist kostenlos.

Daneben biete ich Ihnen Rechtsprodukte zum Festpreis an. Durch Vergütungsvereinbarungen können wir auch individuell die passende Lösung für Sie finden.

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Kosten meiner Beauftragung übernimmt. Gerne prüfe ich für Sie, ob Prozesskostenhilfe oder eine Pflichtverteidigerbeiordnung beantragt werden kann.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich kostenfrei für Sie, ob diese eintritt.

Haben Sie noch Fragen? Gerne bespreche ich mit Ihnen individuell die Vergütung.

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Zahlungsmöglichkeiten

Online- und Kartenzahlung

Sie können bei mir online via Paypal, Vorkasse oder Rechnung zahlen. In meinen Kanzleiräumen biete ich EC-Kartenzahlung an.

Rechtsschutzversicherung

Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung rechne ich direkt ab.

Gegenseite trägt Kosten

In bestimmten Fällen ist die Gegenseite verpflichtet die Kosten Ihres Anwalts zu übernehmen.

Prozesskostenfinanzierung

Für Fälle mit hohen Streitwerten übernimmt ggf. ein Prozessfinanzierer die Anwalts- und Gerichtskosten.

Hinweis zum Thema Rechtsschutzversicherung:
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann direkt mit dieser abgerechnet werden. Teilen Sie mir dazu bitte bei Ihrer Terminbuchung den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Ich werde daraufhin dort eine Deckungsanfrage stellen.
Kostenlos

Kostenfreie Ersteinschätzung

  • Das risikofreies Basispaket zum Kennenlernen meiner Leistungen
  • zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
  • informiert auch über Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung etc.)
  • Bis zu 10 Minuten unverbindliche Ersteinschätzung
0€
 

Termin buchen

Meistgebucht

Erstberatung

  • zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
  • überschlägige Prüfung der Erfolgsaussichten
  • keine Korrespondenz nach außen
  • vorherige Sichtung Ihrer Unterlagen
    190€
    (zzgl. 19% MwSt.)
    Termin buchen
    Strafrecht

    Pflichtverteidigung

    • In den Fällen der Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die Kosten der anwaltlichen Beauftragung

    Opfervertretung

    • Für Opfer von Straftaten bestehen mehrere Optionen der Kostenübernahme für eine umfassende Erstberatung. 
    • In vielen Fällen ist eine Nebenklagebeiordnung möglich. Hier trägt zunächst die Staatskosten die Anwaltskosten.
    Termin buchen
     Komplexe Sachverhalte

    Vergütungsvereinbarung

    • In besonders umfangreichen Angelegenheiten ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglich
    • Die Abrechnung erfolgt stundenweise
    nach
    Absprache

    Termin buchen

    Individuell

    Beratung Classic RVG

    • Beratung und Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • zeigt Handlungsmöglichkeiten
    • umfassende Prüfung der Erfolgsaussichten
    • Korrespondenz nach außen
    • vorherige Sichtung Unterlagen
    • erster Termin 45 min, Folgetermine inklusive
    • Beispielkalkulation der Kosten
    Kosten sind streitwertabhängig

    Termin buchen

    Anfrage

    Haben Sie Fragen?

    • Sie haben Fragen zu den Rechtsprodukten oder Ihr Anliegen ist nicht dabei?
    • Schreiben Sie mir kostenlos und unverbindlich eine Email oder rufen Sie mich an.

    Kontakt

     Beispiele „klassische“ Vergütung nach dem RVG

    Im Folgenden möchte ich Ihnen exemplarisch die Rechtsanwaltsvergütungsgebühren nach dem RVG darstellen

    Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren:

    Grundgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG220,00 €
    Vorverfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2 RVG, 14, Nr. 4104 VV RVG181,50 €
    Auslagen gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
    MwSt. 19%80,10 €
    Gesamtkosten501,60 €

    Sollten im Ermittlungsverfahren bereits Termine wahrgenommen werden, so entsteht die Terminsgebühr für einen Termin außerhalb der Hauptverhandlung gemäß §§ 2 Abs. 2, 14 RVG, Nr. 4102 Ziff. 2 VV RVG in Höhe von 187,00 €.

    Wird das Ermittlungsverfahren durch Bemühungen des Rechtsanwaltes endgültig eingestellt und es kommt nicht zur Anklage, entsteht eine sog. Erledigungsgebühr gemäß §§ 2 Abs. 2, 14 RVG, Nr. 4141 VV RVG in Höhe von 181,50 €.

    Beachten Sie bitte auch, dass in bestimmten Fällen eine Pflichtverteidigerbeiordnung in Betracht kommt. In diesem Fall trägt die Staatskasse zunächst die Kosten meiner Beauftragung.

    Kosten bei Einspruch gegen einen Strafbefehl:

    Grundgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 14 RVG, Nr. 4100 VV RVG220,00 €
    Verfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2 RVG, 14, Nr. 4106 VV RVG181,50 €
    Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2 RVG, 14, Nr. 4108 VV RVG302,50 €
    Auslagen gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
    MwSt. 19%137,56 €
    Gesamtkosten861,56 €

    Bei den hier dargestellten Gebühren handelt es sich um Mittelgebühren der Beitragsrahmengebühren. Diese können je nach Aufwand variieren. 

    Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Freispruchs auch die Anwaltskosten von der Staatskasse getragen werden.