Kosten & Rechtsprodukte.

Allgemeine Informationen zu den Kosten

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird es für den Ratsuchenden schnell unübersichtlich, welche Kosten auf ihn zukommen. Mir ist Kostentransparenz besonders wichtig. Deswegen kläre ich Sie vorab über die anfallenden Kosten auf. Eine Ersteinschätzung über die Gebühren ist kostenlos.

Daneben biete ich Ihnen Rechtsprodukte zum Festpreis an. Durch Vergütungsvereinbarungen können wir auch individuell die passende Lösung für Sie finden.

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Kosten meiner Beauftragung übernimmt. Gerne prüfe ich für Sie, ob Prozesskostenhilfe oder eine Pflichtverteidigerbeiordnung beantragt werden kann.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich kostenfrei für Sie, ob diese eintritt.

Haben Sie noch Fragen? Gerne bespreche ich mit Ihnen individuell die Vergütung.

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Zahlungsmöglichkeiten

Online- und Kartenzahlung

Sie können bei mir online via Paypal, Vorkasse oder Rechnung zahlen. In meinen Kanzleiräumen biete ich EC-Kartenzahlung an.

Rechtsschutzversicherung

Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung rechne ich direkt ab.

Gegenseite trägt Kosten

In bestimmten Fällen ist die Gegenseite verpflichtet die Kosten Ihres Anwalts zu übernehmen.

Prozesskostenfinanzierung

Für Fälle mit hohen Streitwerten übernimmt ggf. ein Prozessfinanzierer die Anwalts- und Gerichtskosten.

Hinweis zum Thema Rechtsschutzversicherung:
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann direkt mit dieser abgerechnet werden. Teilen Sie mir dazu bitte bei Ihrer Terminbuchung den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Ich werde daraufhin dort eine Deckungsanfrage stellen.
Kostenlos

Kostenfreie Ersteinschätzung

  • Das risikofreies Basispaket zum Kennenlernen meiner Leistungen
  • zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
  • informiert auch über Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung etc.)
  • Bis zu 10 Minuten unverbindliche Ersteinschätzung
0€
 

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Meistgebucht

Erstberatung

  • zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
  • überschlägige Prüfung der Erfolgsaussichten
  • keine Korrespondenz nach außen
  • vorherige Sichtung Ihrer Unterlagen
    190€
    (zzgl. 19% MwSt.)
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    Strafrecht

    Pflichtverteidigung

    • In den Fällen der Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die Kosten der anwaltlichen Beauftragung

    Opfervertretung

    • Für Opfer von Straftaten bestehen mehrere Optionen der Kostenübernahme für eine umfassende Erstberatung. 
    • In vielen Fällen ist eine Nebenklagebeiordnung möglich. Hier trägt zunächst die Staatskosten die Anwaltskosten.
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     Komplexe Sachverhalte

    Vergütungsvereinbarung

    • In besonders umfangreichen Angelegenheiten ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglich
    • Die Abrechnung erfolgt stundenweise
    nach
    Absprache

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    Individuell

    Beratung Classic RVG

    • Beratung und Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • zeigt Handlungsmöglichkeiten
    • umfassende Prüfung der Erfolgsaussichten
    • Korrespondenz nach außen
    • vorherige Sichtung Unterlagen
    • erster Termin 45 min, Folgetermine inklusive
    • Beispielkalkulation der Kosten
    Kosten sind streitwertabhängig

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    Anfrage

    Haben Sie Fragen?

    • Sie haben Fragen zu den Rechtsprodukten oder Ihr Anliegen ist nicht dabei?
    • Schreiben Sie mir kostenlos und unverbindlich eine Email oder rufen Sie mich an.

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